Fragen und Antworten

Ich erlebe Gewalt. Was kann ich tun?

Wenn Sie unmittelbar von Gewalt bedroht sind oder medizinische Hilfe benötigen,
rufen bitte diese Notrufnummern an:
Polizei 110
Notruf 112

Das Frauenhaus ist eine Notunterkunft für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind.
Im Frauenhaus bekommen Sie vorübergehend Schutz und Unterstützung, bis Sie sich in Ihrer neuen Lebenssituation stabilisiert haben.

Sie erreichen uns täglich 24 Stunden lang unter diesen Telefonnummern:
069 / 43 05 47 66
069 / 63 12 61 4
069 / 41 26 79

Wenn wir einen freien Platz haben, können wir Sie (und Ihre Kinder) sofort aufnehmen. Jederzeit – auch nachts und am Wochenende.
Nicht immer gibt es einen freien Platz. Dann unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Unterkunft in einem anderen Frauenhaus oder in einer anderen Notunterkunft.

Sie brauchen Beratung? Gerne informieren wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Was ist Gewalt?

Frauen und Kinder, die im Frauenhaus aufgenommen werden, können von ganz unterschiedlichen Formen von Gewalt betroffen sein:

  • Häusliche Gewalt durch den Partner oder die Partnerin
  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Stalking
  • Sexualisierte Gewalt
  • Sexueller Missbrauch
  • Menschenhandel
  • Zwangsprostitution
  • Genitalverstümmelung (FGM/C)
  • Zwangsverheiratung
  • Delikte im Kontext Gewalt im Namen der so genannten „Ehre“

Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Ich brauche Beratung

Wenn Sie mit jemandem über Ihre Notlage sprechen möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.

069 / 43 05 47 66
0172 / 619 89 84

oder per E-Mail

Unsere Bürozeiten: Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr

Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Beratung kann in unserer Beratungsstelle oder an einem anderen Ort stattfinden.
Wenn Sie das wünschen, können wir dafür einen Dolmetscherdienst organisieren.

Außerhalb unserer Bürozeiten
Das Bundeshilfetelefon steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Unter der Nummer
08000 116 016 können Sie sich telefonisch beraten lassen, auch in vielen anderen Sprachen.

Ich brauche Hilfe zu Hause

Begleitetes Wohnen ist ein Angebot für Frauen, die zu Hause wohnen.

Das Team des Begleiteten Wohnens bietet Beratung und Begleitung im Rahmen der Frauenhaus-Nachsorge und auch ohne vorherigen Frauenhausaufenthalt.

Hilfe gibt es auch, wenn Sie in einer Notlage sind und in ihrer Wohnung bleiben können, weil Sie nicht bedroht werden.

Die Betreuung findet in der eigenen Wohnung und in unserem Beratungszentrum statt.

Ich brauche einen Platz im Frauenhaus

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
069 / 43 05 47 66

Die Frauenhäuser des Frankfurter Vereins nehmen Frauen aus Frankfurt und aus dem Bundesland Hessen auf.

Wenn wir einen freien Platz haben, können wir Sie (und Ihre Kinder) sofort aufnehmen. Jederzeit – auch nachts und am Wochenende.

Wenn wir Ihnen keinen freien Platz in den Frauenhäusern des Frankfurter Vereins anbieten können, unterstützen wir Sie dabei, eine andere Lösung zu finden.

Im Bundesland Hessen sind alle Frauenhäuser vernetzt. Gerne informieren wir Sie über freie Plätze. Sofern kein Platz in einem anderen Frauenhaus vermittelbar ist, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Notübernachtung in einer anderen Unterkunft.

Wer kann im Frauenhaus aufgenommen werden?

In den Frauenhäusern werden Frauen ab 18 Jahren aufgenommen.

In beiden Frauenhäusern des Frankfurter Vereins werden alleinstehende Frauen und Frauen mit einem Kind oder mit mehreren Kindern aufgenommen.

Auch Mütter mit Söhnen bis zum 17. Lebensjahr können aufgenommen werden.

Klient*innen werden unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung mit und ohne einer Behinderung aufgenommen. Alle sind willkommen.

Was ist mit meinen Kindern?

Wir nehmen Frauen mit einem Kind oder mit mehreren Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren auf.
Auch Mütter mit Söhnen bis zum 17. Lebensjahr können aufgenommen werden. Töchter, die über 18 Jahre alt sind, werden bei Bedarf ebenfalls aufgenommen.

Für Kinder bieten wir in unseren Einrichtungen jede Woche Ausflüge und Spielgruppen an.

Alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr können auf Wunsch der Mutter in einer Kita angemeldet werden.

Was sollte ich zur Aufnahme im Frauenhaus mitbringen?

Bitte bringen Sie nach Möglichkeit die folgenden Dokumente und Dinge mit ins Frauenhaus. Sie helfen Ihnen dabei, für sich selbst und für Ihre Kinder zu sorgen. Selbstverständlich nehmen wir Sie auch ohne Ihr Gepäck auf.

Wichtige Dokumente

  • Ausweis, Pass (auch für die Kinder)
  • Aufenthaltstitel
  • Bankdokumente (Kontoauszüge, Vollmacht, Sparbuch)
  • Arbeitsunterlagen (Gehaltsbescheinigungen, Sozialversicherungsausweis)
  • Gesundheitsdokumente (Krankenversicherungskarten Impfausweise, U-Heft)
  • Urkunden (Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder)
  • Wichtige Briefe (Gericht, Rechtsanwalt, Behörden etc.)
  • Bescheide (Jobcenter, Rente, Kindergeld etc.)
  • Verträge (Mietvertrag, Versicherung, Handy etc.)
  • Zeugnisse (Arbeit, Ausbildung, Schule, auch von den Kindern)

Wichtige persönliche Sachen

  • Medikamente
  • Kleidung
  • Schulsachen (bitte auch Sportsachen)
  • Kinderwagen
  • Lieblingsspielzeug
  • Wohnungsschlüssel
  • Wertgegenstände (z.B. eigener Schmuck, Notebook, Smartphone, Fotos)
  • Lebensmittel
  • Geld

Wie ist das Zusammenleben im Frauenhaus gestaltet?

  • Jede Frau ist für sich selbst verantwortlich, jede Mutter für ihre Kinder.
  • Jeder Frau steht ein eigenes Zimmer für sich (und ihre Kinder) zur Verfügung.
    Die Zimmer sind möbliert und mit Bettwäsche ausgestattet.
  • Bewohnerinnen teilen sich Küche und Bäder miteinander.
    Die Küche ist voll ausgestattet.
  • Es gibt Hausregeln, die für alle Bewohner*innen im Frauenhaus gelten.
  • Alkohol und Drogenkonsum sind nicht gestattet.
  • Im Frauenhaus leben Frauen und Kinder mit unterschiedlicher Herkunft, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religion oder Weltanschauung mit und ohne eine Behinderung. Diskriminierung wird nicht geduldet.

Bin ich im Frauenhaus wirklich sicher?

Das Frauenhaus ist eine anonyme Schutzunterkunft für Frauen und ihre Kinder.

Die Adresse ist streng vertraulich zu behandeln. Informationen über Bewohnerinnen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Beim Bürgeramt der Stadt Frankfurt können Sie nach der Aufnahme im Frauenhaus eine Auskunftssperre auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes beantragen.

Wenn Sie einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sind, beraten wir gemeinsam mit Ihnen und der Polizei, wie hoch das Gefährdungsrisiko für Sie und Ihre Kinder ist und ob Sie in einem Frauenhaus in Frankfurt sicher sind oder in eine Schutzunterkunft an einem anderen Ort weitervermittelt werden können.

Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?

Das Frauenhaus ist eine Notunterkunft für Frauen und ihre Kinder. Die Unterstützung wird solange gewährt, bis Sie sich in ihrer neuen Lebenssituation stabilisiert haben und ein Wohnungsangebot erhalten.

Gerne bieten wir Ihnen auch nach Ihrem Aufenthalt im Frauenhaus eine Betreuung an. Das Team des Begleiteten Wohnens kann Sie in Ihrer eigenen Wohnung weiter unterstützen.

In welcher Sprache kann ich beraten werden?

Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser können in der Beratung viele Sprachen nutzen:

Wir sprechen deutsch.
We speak english.
Mówimy po polsku.
.ما صحبت ميكنيم فارسي
.ما فارسی صحبت
Nous parlons français.
Si parla italiano.
Мы говорим по-русски
Hablamos español.
Sisi kusema Kiswahili.
ንሕና ትግርኛ ክንዛረብ ኢና

Bei Bedarf kann für besondere Termine und Beratungsgespräche gerne ein Dolmetscher-Dienst hinzugezogen werden.

Ich habe eine Behinderung. Sind die Einrichtungen barrierefrei?

Die Beratungsstelle ist barrierearm ausgestattet. Der Termin kann auf Wunsch an einem anderen Ort stattfinden. Wir beraten auch telefonisch und per E-Mail.

Die Frauenhäuser sind nicht barrierefrei. Dies soll aber kein Hindernis für eine Frau in Not sein. Gemeinsam bemühen wir uns um eine Lösung.

Für gehörlose Frauen bitten wir auf Wunsch einen Gebärdendolmetscher-Dienst für die Beratung hinzu.

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